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Inhaltsverzeichnis:
- Wie lange muss man verheiratet sein um die Pension zu bekommen?
- Wer gilt als Hinterbliebener?
- Wann habe ich Anspruch auf Witwenpension?
- Wie viel Jahre muss man verheiratet sein?
- Wer bekommt Witwenrente und wieviel?
Wie lange muss man verheiratet sein um die Pension zu bekommen?
Bei einem Altersunterschied von bis zu 20 Jahren gibt es eine unbefristete Hinterbliebenenpension nach mindestens drei Jahren Ehedauer. Beträgt der Altersunterschied zwischen 20 und 25 Jahre, muss man mindestens fünf Jahre verheiratet gewesen sein, um nach dem Ableben des Gatten lebenslang eine Pension zu erhalten.
Wer gilt als Hinterbliebener?
Definition Hinterbliebene Somit gelten die nächsten Angehörigen (Kinder, aber auch Pflege-, Adoptiv, und Stiefkinder) eines Verstorbenen als Hinterbliebene.
Wann habe ich Anspruch auf Witwenpension?
Ein Anspruch auf Witwenpension lediglich für die Dauer von 30 Kalendermonaten nach dem Tod der Ehepartnerin/des Ehepartners – der Anspruch erlischt danach ohne weiteres Verfahren –besteht, in den folgenden Fällen: Die Witwe/der Witwer war beim Tod der Ehepartnerin/des Ehepartners noch nicht 35 Jahre alt.
Wie viel Jahre muss man verheiratet sein?
Ein Anspruch besteht erst, wenn Sie mindestens ein Jahr verheiratet sind. Damit soll eine reine Versorgungsehe ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme besteht unter anderem, wenn der Tod plötzlich und unerwartet eingetreten ist (z. B.
Wer bekommt Witwenrente und wieviel?
Ihre Witwenrente errechnet sich aus dem Rentenanspruch des verstorbenen Partners. In den ersten drei Monaten stehen Ihnen 100 Prozent dieser Summe zu. Später erhalten Sie bei kleiner Witwenrente 25 Prozent, bei großer Witwenrente 55 Prozent (60 Prozent nach altem Recht) des Rentenanspruchs.
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