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Inhaltsverzeichnis:
- Wann braucht man AGB auf der Webseite?
- Wann brauche ich Nutzungsbedingungen?
- Wer legt die AGB fest?
- Welchen Zweck haben AGB und wann treten sie in Kraft?
- Was muss in den Nutzungsbedingungen stehen?
Wann braucht man AGB auf der Webseite?
Es gibt eigentlich keine gesetzliche Pflicht, AGB auf einer Internetseite zu verwenden. Wenn Sie etwa als Werbeagentur keine AGB haben, dann gelten die gesetzlichen Regelungen. Durch AGB können Sie als Unternehmer diese gesetzlichen Regelungen aber in vielen Punkten zu Ihren Gunsten modifizieren.
Wann brauche ich Nutzungsbedingungen?
Datenschutzerklärungen sind eigentlich nur dann Pflicht, wenn personenbezogene Daten auf einer Internetseite verarbeitet werden. Dazu lässt sich jedoch bereits die IP-Adresse zählen, die den Besucher einer Webseite identifziert.
Wer legt die AGB fest?
Abk.: AGB; für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei der anderen generell bei ihren Vertragsabschlüssen zugrunde legt. Die AGB der Banken (Fassung vom 1.
Welchen Zweck haben AGB und wann treten sie in Kraft?
Der Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, dass Kaufverträge schneller und einfacher geschlossen werden können. In den AGB sind die feststehenden Klauseln separat zum eigentlichen Kaufvertrag ausgewiesen. Sie müssen im Kaufvertrag nicht extra aufgeführt werden.
Was muss in den Nutzungsbedingungen stehen?
Nutzungsbedingungen sind ein einseitig vorformulierter Vertrag, mit dem der Anbieter (der Inhaber der Webseite) die Nutzer der Webseite über ihre Rechte und Pflichten informiert. Nutzungsbedingungen sollten nicht mit den Verkaufsbedingungen (bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen) verwechselt werden.
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