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Inhaltsverzeichnis:
- Wo trage ich steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse ein?
- Wo trage ich erstattete Beiträge zur Krankenversicherung ein?
- Wo trage ich die gesetzliche Krankenversicherung in der Steuererklärung ein?
- Wo trage ich den Zusatzbeitrag der Krankenkasse in der Steuererklärung ein?
- Wo finde ich Beiträge zur Krankenversicherung des Kindes?
Wo trage ich steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse ein?
Unter Nr. 24 werden die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgewiesen. Dieser Wert wird in der Steuererklärung in die Zeile 37 der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.
Wo trage ich erstattete Beiträge zur Krankenversicherung ein?
Erstattete Beiträge müssen Sie in den Zeilen 20 und 21 ausweisen – die Höhe der Erstattungen entnehmen Sie der Bescheinigung Ihrer Krankenkasse.
Wo trage ich die gesetzliche Krankenversicherung in der Steuererklärung ein?
Beiträge zu Wahlleistungen oder Zusatzversicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gehören in die Zeile 22. In die Zeilen 16–21 tragen Rentner ihre selbst gezahlten Beiträge ein.
Wo trage ich den Zusatzbeitrag der Krankenkasse in der Steuererklärung ein?
Daher geben Sie in der Zeile „Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung“ die vom Arbeitgeber bescheinigten Beiträge ein. Diese beinhalten auch Ihre Zusatzbeiträge, die Sie alleine finanziert haben.
Wo finde ich Beiträge zur Krankenversicherung des Kindes?
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes sind bei Ihnen als Sonderausgaben absetzbar. Tragen Sie die Beiträge zur Basisabsicherung in der "Anlage Kind" (Zeile 31) ein. ... sind bei Ihnen im Rahmen der "anderen Versicherungen" absetzbar und in der "Anlage Kind" (Zeile 37) anzugeben.
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