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Inhaltsverzeichnis:
- Welche Email müssen archiviert werden?
- Ist PDF revisionssicher?
- Welche Mails müssen gespeichert werden?
- Welche Unterlagen oder Daten unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen?
- Wie erstelle ich eine PDF A?
- Wie lange müssen geschäftliche E-Mails aufbewahrt werden?
Welche Email müssen archiviert werden?
E-Mails müssen nur archiviert werden, wenn es sich dabei um einen Geschäfts- bzw. Handelsbrief handelt oder diese einen steuerlichen Bezug haben. So müssen unter anderem E-Mails mit den Inhalten von Handelsbüchern, Inventaren, Jahresabschlüssen oder auch Buchungsbelegen zwingend archiviert werden.Ist PDF revisionssicher?
Welche Mails müssen gespeichert werden?
E-Mails müssen nur archiviert werden, wenn es sich dabei um einen Geschäfts- bzw. Handelsbrief handelt oder diese einen steuerlichen Bezug haben. So müssen unter anderem E-Mails mit den Inhalten von Handelsbüchern, Inventaren, Jahresabschlüssen oder auch Buchungsbelegen zwingend archiviert werden.Welche Unterlagen oder Daten unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen?
1 Nr. 1 und 4 HGB sind Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen zehn Jahre aufzubewahren.Wie erstelle ich eine PDF A?
Wie lange müssen geschäftliche E-Mails aufbewahrt werden?
Gemäß § 147 Abgabenordnung sind die als Handels- oder Geschäftsbriefe einzustufende E-Mails sechs Jahre aufzubewahren.auch lesen
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