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Inhaltsverzeichnis:
- Wer zahlt Schlechtwettergeld Bau?
- Wann beginnt auf dem Bau die schlechtwetterzeit?
- Wie bekommt man Schlechtwettergeld?
- Für wen gibt es schlechtwettergeld?
- Haben Angestellte Anspruch auf Saison KUG?
- Wer hat Anspruch auf schlechtwettergeld?
Wer zahlt Schlechtwettergeld Bau?
Die Umlage wird anteilig vom Arbeitgeber in Höhe von 1,2 % und vom Arbeitnehmer in Höhe von 0,8 % aufgebracht. Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil an der Umlage ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.Wann beginnt auf dem Bau die schlechtwetterzeit?
Gilt nur für das Gerüstbaugewerbe: Aufgrund der speziellen gesetzlichen Regelung in § 133 Sozialgesetzbuch III – SGB III gilt bis abweichend Folgendes: die Schlechtwetterzeit beginnt am 01. November und endet am 31. März.Wie bekommt man Schlechtwettergeld?
Arbeitgeber können das Saison-Kug mit einer Ausschlussfrist von drei Monaten bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dabei müssen keine Gründe für den Arbeitsausfall während der Schlechtwetterzeit genannt werden. Allerdings müssen entsprechende Abrechnungsunterlagen eingereicht werden.Für wen gibt es schlechtwettergeld?
Schlechtwettergeld war in Deutschland in Betrieben des Baugewerbes eine vom Arbeitsamt in der Zeit vom 1. November bis 31. März gewährte Ausgleichszahlung, falls aus Witterungsgründen an einzelnen Tagen nicht gearbeitet wurde.Haben Angestellte Anspruch auf Saison KUG?
Wer hat Anspruch auf schlechtwettergeld?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigtwerden kann, haben Anspruch auf umlagefinanziertes Wintergeld als Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld (§ 102 SGB III).auch lesen
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