Inhaltsverzeichnis:
- Was gehört zu Erbfallschulden?
- Wer zahlt Nachlassverbindlichkeiten?
- Was gehört in Erbmasse und was nicht?
- Wer zahlt die Erben aus?
- Sind Bestattungskosten Nachlassverbindlichkeiten?
- Was kommt alles in die Erbmasse?
- Was mindert den pflichtteilsanspruch?
- Was kann der Erbe vom Pflichtteil abziehen?
- Wie wird das Erbe ausgezahlt?
Was gehört zu Erbfallschulden?
Die Schulden des Erblassers werden auch als Passiva bezeichnet. Neben den Nachlassaktiva und –passiva muss der Erbe auch für die
Erbfallschulden, also die Bestattungskosten und die Kosten der Grabstelle sowie für etwaige Kosten des Nachlassgerichts (Testamentseröffnung, Erbschein) aufkommen.
Wer zahlt Nachlassverbindlichkeiten?
Für
Nachlassverbindlichkeiten haftet die Erbengemeinschaft mit dem Nachlass als Sondervermögen. Tritt ein Miterbe wegen einer
Nachlassverbindlichkeit in Vorlage, hat er Anspruch, aus dem Nachlass entschädigt zu werden. Praxis-Beispiel: Der Miterbe
bezahlt aus seinem Privatvermögen die Beerdigungskosten.
Was gehört in Erbmasse und was nicht?
Ferner
gehören zur
Erbmasse jedoch
nicht nur Vermögenssachen, sondern auch die Verpflichtungen, Darlehen und Schulden, die vom Gesamtvermögen abgezogen werden müssen. Hingegen
gehören oftmals Werte aus Lebensversicherungen, Fremdgelder oder
nicht vererbliche Vermögenspositionen
nicht zur
Erbmasse.
Wer zahlt die Erben aus?
Erben sind als Gesamthand Gesamtschuldner bei Nachlassverbindlichkeiten. Gläubiger können sich somit an jeden
Erben wenden. Hat ein
Erbe die Schulden beglichen, sind die anderen zum Ausgleich verpflichtet. Voraussetzung für die schuldnerische Haftung ist jedoch, dass das
Erbe angenommen wurde.
Sind Bestattungskosten Nachlassverbindlichkeiten?
Beerdigungskosten gehören zu den
Nachlassverbindlichkeiten. Die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zählen zu den Erbfallschulden.
Was kommt alles in die Erbmasse?
Zur
Erbmasse gehört also das gesamte Vermögen des Erblassers. Dabei beinhaltet dieses neben Geldmitteln auch evtl. Grundbesitz oder andere Wertgegenstände. Deshalb sind auch Bankkonten, Bargeld, Aktien, Immobilien, Fahrzeuge und persönliche Gegenstände immer Teil der
Erbmasse.
Was mindert den pflichtteilsanspruch?
Wollen Erblasser den
Pflichtteil umgehen, greifen sie möglicherweise auf Schenkungen zu Lebzeiten zurück – damit soll die Erbmasse und folglich der
Pflichtteil verringert werden. ... Dieser bestimmt, dass alle Schenkungen – die bis zu 10 Jahre vor dem Erbfall getätigt wurden – zum Nachlass addiert werden.
Was kann der Erbe vom Pflichtteil abziehen?
Als Nachlassverbindlichkeiten
können im Rahmen der Pflichtteilsberechnung Erblasserschulden (also Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod einging) sowie Erbfallschulden (Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall entstehen)
abgezogen werden.
Wie wird das Erbe ausgezahlt?
Möchte ein
Erbe die
Auszahlung aus einer Erbengemeinschaft erzielen und den Wert seines Erbteils erhalten, kann eine sogenannte Abschichtung bzw. Anwachsung durchgeführt werden. Dabei zahlen die anderen Miterben dem
Erben einen bestimmten Geldbetrag, damit er seinen Erbteil aufgibt.