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Inhaltsverzeichnis:
- Was verlangt der Vermieter vom Mieter?
- Was sollte man den Mieter fragen?
- Welche Fragen darf ein Vermieter nicht stellen?
- Was darf der Vermieter nicht fragen?
- Was steht in einer mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
- Was tun wenn der Vermieter keine mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellt?
Was verlangt der Vermieter vom Mieter?
Dazu gehören z.B. die Vorlage einer Schufa-Auskunft, Selbstauskunft, Gehaltsnachweisen oder einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Steht der Berwerber schließlich fest, darf der Vermieter die für den Mietvertrag notwendigen Informationen verlangen, wie z.B. die Bankverbindung oder die Vorlage einer Bürgschaft.Was sollte man den Mieter fragen?
Welche Fragen darf ein Vermieter nicht stellen?
Im Einzelnen: Diese Fragen sind nicht erlaubt- Rasse oder ethnische Herkunft.
- Religionsangehörigkeit (soweit der Vermieter keine kirchliche bzw. ...
- Vorstrafen, Gefängnisaufenthalte oder laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft.
- erlernter Beruf.
- Mitgliedschaft im Mieterschutzbund.
Was darf der Vermieter nicht fragen?
Auch ob der Mietinteressent raucht oder häufig Besuch empfängt, sind Tabuthemen, ebenso wie eine mögliche Partei- oder Religionszugehörigkeit oder etwa die Mitgliedschaft in einem Mietverein. Hingegen dürften sich Makler und Vermieter nach Plänen für Hausmusik erkundigen – ein generelles Verbot ist hingegen unzulässig.Was steht in einer mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Was tun wenn der Vermieter keine mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellt?
Was tun, wenn der Vorvermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellt? In diesem Fall können Mieter von ihrem bisherigen Vermieter eine Quittung über die bisher geleisteten Mietzahlungen fordern (BGH, Az.: VIII ZR 238/08; § 368 BGB).auch lesen
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