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Inhaltsverzeichnis:
- Welchen Firmennamen darf ich verwenden?
- Kann man Firmennamen reservieren?
- Wie darf ich eine GmbH nennen?
- Ist die Marke geschützt?
- Ist ein Firmenname geschützt?
- Wie darf ich mich als Einzelunternehmen nennen?
Welchen Firmennamen darf ich verwenden?
Wer ein Einzelunternehmen (bzw. Kleingewerbe) angemeldet hat und dabei nicht im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragen ist, hat bei der Wahl des Namens oft freie Hand. Einzelunternehmer dürfen einen Branchen-, Phantasie-, oder einen Namen mit Tätigkeitsbezeichnung verwenden.Kann man Firmennamen reservieren?
Dies empfiehlt sich besonders, um ein Firmenlogo schützen zu lassen. Um Ihren Firmennamen oder Ihr Firmenlogo in Deutschland als Marke anzumelden, stellen Sie beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) einen Antrag auf Markenanmeldung. Die Anmeldung ist sowohl per Post als auch persönlich, per Fax oder online möglich.Wie darf ich eine GmbH nennen?
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, brauchen den Namen des Unternehmensinhabers nicht zu nennen. Es muss aber immer der Rechtsform-Zusatz enthalten sein: „Malerwerkstatt Köln GmbH“ wäre ein Beispiel.Ist die Marke geschützt?
Eine Marke dient grundsätzlich der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.Ist ein Firmenname geschützt?
Wie darf ich mich als Einzelunternehmen nennen?
Bezeichnung: Einzelunternehmen von Kleingewerbetreibenden enthalten Vor- und Nachnamen des Inhabers sowie ggfls. eine „schmückende“ Ergänzung. Einzelunternehmen von eingetragenen Kaufleuten können Firmennamen mit Zusatz e.K., e. Kfr., e.auch lesen
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