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Inhaltsverzeichnis:
- Ist der Name geschützt?
- Ist diese Marke geschützt?
- Ist der Name urheberrechtlich geschützt?
- Ist der Name Apple geschützt?
- Wie finde ich heraus ob ein Logo geschützt ist?
- Wie schützt man Namensrechte?
- Ist der Name Lieblingsmensch geschützt?
- Wann darf ich ein Logo verwenden?
- Wie darf ich meine Marke nennen?
Ist der Name geschützt?
Grundsätzlich sind die Rechte am eigenen Namen geschützt. Gerade beim Thema Firmennamen kann es jedoch zu Überschneidungen verschiedener Rechte kommen. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das Markenrecht, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Handelsgesetzbuch enthalten die Säulen der Namensrechte.Ist diese Marke geschützt?
Ist der Name urheberrechtlich geschützt?
Namen erhalten regelmäßig keinen Schutz durch das Urheberrecht. Ein Schutz kann ggf nur durch Eintragung als Marke gewährt werden (ca.Ist der Name Apple geschützt?
Apple darf seine Läden als Marke schützen lassen. ... Dieses Arrangement hat sich Apple nun gerichtlich als Marke schützen lassen. Damit erreicht der Patent- und Markenschutz eine neue, höchst fragwürdige Stufe - der Europäische Gerichtshof macht es möglich.Wie finde ich heraus ob ein Logo geschützt ist?
Wie schützt man Namensrechte?
Anmeldung beim DPMA: Nach erfolgreich abgeschlossener Markenrecherche kann die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden, um sich die Namensrechte sichern zu können. Dies kann auch mithilfe eines Online-Tools. Empfangsbestätigung: Anschließend verschickt das DPMA eine Empfangsbestätigung.Ist der Name Lieblingsmensch geschützt?
Die Wort-/Bildmarke „Lieblingsmensch“ und die Unionsmarke „Lieblingsmensch“ ist jedoch zugunsten der Lieblingsmensch GmbH bei Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und wird unter anderen im Bereich „Anhänger (Schmuck); Armbänder; Halsketten; Schlüsselanhänger“ geschützt.Wann darf ich ein Logo verwenden?
Wie darf ich meine Marke nennen?
Um Ihren Firmennamen oder Ihr Firmenlogo in Deutschland als Marke anzumelden, stellen Sie beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) einen Antrag auf Markenanmeldung. Die Anmeldung ist sowohl per Post als auch persönlich, per Fax oder online möglich.auch lesen
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