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Inhaltsverzeichnis:
Wer beantragt die Gläubiger ID?
Diese kann nur durch den kontoführenden Zahlungsdienstleister des Antragstellers erfolgen. Der Antrag auf Vergabe einer Gläubiger-Identifikationsnummer kann ausschließlich über die Internet-Seite der Deutschen Bundesbank (www.glaeubiger-id.bundesbank.de) gestellt werden (Antragstellung).Woher kommt die Gläubiger-ID?
In Deutschland lässt sich eine Gläubiger-Identifikationsnummer seit März 2008 auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank beantragen. Die Antragstellung zur Zuteilung einer Gläubiger-ID erfolgt rein elektronisch.auch lesen
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