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Inhaltsverzeichnis:
- Sind Einnahmen aus Untervermietung steuerpflichtig?
- Kann ich mein Haus als Ferienhaus vermieten?
- Kann ich mein Haus einfach vermieten?
- Was muss ich als Vermieter alles wissen?
- Was braucht man für den Vermieter?
Sind Einnahmen aus Untervermietung steuerpflichtig?
Grundsätzlich müssen Sie Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Ihrer Steuererklärung angeben. Mieteinnahmen müssen bei der Steuererklärung in Anlage V angegeben werden und sind unter Umständen steuerpflichtig. Bei einer dauerhaften Untervermietung sind Mieteinnahmen von bis zu 410 Euro im Jahr steuerfrei.Kann ich mein Haus als Ferienhaus vermieten?
Sofern die Vermietung an Touristen dort nicht ausdrücklich untersagt ist und auch keine andere entsprechende Vereinbarung innerhalb der Eigentümergemeinschaft gilt, darfst du deine Wohnung grundsätzlich als Ferienwohnung vermieten. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2010 entschieden (AZ V ZR 72/09).Kann ich mein Haus einfach vermieten?
Wer ein Haus vermieten möchte, kann dies natürlich einfach privat tun, jedoch kann es sinnvoll sein, einen Immobilienmakler mit der Vermietung zu beauftragen.Was muss ich als Vermieter alles wissen?
Dazu gehören:- Name und die Anschrift des Vermieters. Falls es mehrere Vermieter gibt, müssen alle gleichermaßen im Mietvertrag auftauchen.
- Persönliche Details des Mieters bzw. der Mieter. ...
- Angaben zur Mietsache. ...
- Mietkosten. ...
- Mietverhältnis. ...
- Mietanpassung. ...
- Kaution.
Was braucht man für den Vermieter?
- Selbstauskunft mit Angaben zur Person.
- Einkommensnachweis (z. B. letzte Gehaltsabrechnung, Arbeitsvertrag, letzter Steuerbescheid bei Selbstständigen)
- Schufa-Auskunft.
- Ggf. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Mietbürgschaft.
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