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Inhaltsverzeichnis:
Wann Einspruch einlegen?
In der Regel müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Die genaue Frist finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung. Fehlt bei Ihrem Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese unvollständig beziehungsweise unrichtig, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.Wie lege ich Einspruch?
Es gibt zwei Möglichkeiten: mündlich oder schriftlich. Sie schreiben den Widerspruch und senden ihn per Post oder Fax an die Behörde oder Versicherung. Eine E-Mail genügt nicht, wenn Sie den Bescheid per Post bekommen haben. Am besten senden Sie den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein.auch lesen
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