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Inhaltsverzeichnis:
- Wie hoch ist das Einstiegsgeld?
- Wer hat Anspruch auf Einstiegsgeld?
- Habe ich als selbständiger Anspruch auf Hartz 4?
- Wer fördert Existenzgründer?
- Wie bekommt man Einstiegsgeld?
- Habe ich als selbständiger Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wie hoch ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld beträgt grundsätzlich 50 Prozent der Regelleistung, also 173,50 Euro. Zusammen mit der Regelleistung in Höhe von 347 Euro erhält ein geförderter Alleinstehender demnach 520,50 Euro zusätzlich zu Miete und Heizkosten und eventuellen weiteren Zahlungen.Wer hat Anspruch auf Einstiegsgeld?
Personen, die Einstiegsgeld beantragen möchten, müssen dabei folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie beziehen kein ALG I (mehr) Sie sind erwerbslos und hilfebedürftig. Sie sind zwischen 15 und 66 Jahre alt.Habe ich als selbständiger Anspruch auf Hartz 4?
Als Selbstständiger kannst du das Arbeitslosengeld II, bekannt als Hartz IV, bei der Agentur für Arbeit beantragen, wenn dein Einkommen und Vermögen nicht zur Bedarfsdeckung ausreichen, du also hilfsbedürftig bist. Für den Bezug von Hartz IV musst du deine Selbstständigkeit nicht gleich aufgeben.Wer fördert Existenzgründer?
Die Förderprogramme des Bundes werden durch die KfW Bankengruppe angeboten. Die wichtigsten Programme für Gründerinnen und Gründer sind der ERP-Gründerkredit – StartGeld und der ERP-Gründerkredit – Universell. Weitere Informationen: www.kfw.de oder telefonisch unter 001.Wie bekommt man Einstiegsgeld?
Habe ich als selbständiger Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wenn Sie selbstständig sind, können Sie Arbeitslosengeld erhalten, wenn folgendes auf Sie zutrifft: Sie waren freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert. Sie waren in den 30 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versichert.auch lesen
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