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Inhaltsverzeichnis:
- Kann ein Azubi seinen Ausbildungsvertrag kündigen?
- Kann man einen Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung kündigen?
- Wie kündige ich in der Probezeit Ausbildung?
- Wann darf ein Azubi fristlos kündigen?
- Kann man einen Lehrling in der Probezeit kündigen?
- Hat man in der Ausbildung Probezeit?
Kann ein Azubi seinen Ausbildungsvertrag kündigen?
Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist nicht möglich, sie kann auch nicht wirksam vertraglich vereinbart werden.Kann man einen Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung kündigen?
Wie kündige ich in der Probezeit Ausbildung?
Bist du noch innerhalb deiner Probezeit, kannst du deinen Ausbildungsvertrag fristlos kündigen. Hierfür schreibst du einen formlosen Brief und informierst deinen Arbeitgeber über die Kündigung. Dabei musst du keinen Kündigungsgrund nennen und kannst noch am selben Tag deinen Ausbildungsbetrieb verlassen.Wann darf ein Azubi fristlos kündigen?
Eine fristlose Kündigung kannst du nur aussprechen, wenn du deinem Arbeitgeber schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kannst, also wenn du einen schwerwiegenden Kündigungsgrund hast (§ 22 Berufsbildungsgesetz). ... Außerdem kann der Azubi dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag vorschlagen.Kann man einen Lehrling in der Probezeit kündigen?
Hat man in der Ausbildung Probezeit?
Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen Monat und höchstens vier Monate betragen darf.auch lesen
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