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Inhaltsverzeichnis:
Was ist eine Bescheinigung nach 850k Abs 5 ZPO?
Die P-Konto Bescheinigung ist der volkstümliche Begriff für die "Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto". Sie wird benötigt um der kontoführenden Bank die Freibetragserhöhungen nachzuweisen.Was ist 850k?
§ 850k Pfändungsschutzkonto. (1) Wird das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners bei einem Kreditinstitut gepfändet, kann der Schuldner jeweils bis zum Ende des Kalendermonats über Guthaben in Höhe des monatlichen Freibetrages nach § 850c Abs. ... 2a verfügen; insoweit wird es nicht von der Pfändung erfasst.auch lesen
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