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Inhaltsverzeichnis:
- Welche Unterlagen müssen dem pflichtteilsberechtigten vorgelegt werden?
- Hat Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf Belege?
- Kann Pflichtteilsberechtigter Kontoauszüge verlangen?
- Wer beauftragt ein Notarielles Nachlassverzeichnis?
- Was kostet ein Nachlassverzeichnis beim Notar?
- Was darf ein Pflichtteilsberechtigter?
- Welche Pflichten hat ein Pflichtteilsberechtigter?
- Wie erstellt Notar Nachlassverzeichnis?
Welche Unterlagen müssen dem pflichtteilsberechtigten vorgelegt werden?
Das Interesse an Rechnungen, Quittungen, Kontoauszügen und sonstigen Unterlagen ist auf Seiten des Pflichtteilsberechtigten regelmäßig hoch. Dem Grunde nach schuldet der Erbe im Regelfall jedoch nicht die Zurverfügungstellung von Belegen. Er ist nach § 2314 BGB eben nur Erteilung einer Auskunft verpflichtet, § 260 BGB.Hat Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf Belege?
Der Pflichtteilsberechtigte hat keinen zusätzlichen Anspruch auf Übersendung von Belegen (Kontoauszügen), wenn der Pflichtteilsberechtigte von dem Erben zugleich die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses beanspruchen und bei der Errichtung des Verzeichnisses durch den Notar anwesend sein kann.Kann Pflichtteilsberechtigter Kontoauszüge verlangen?
Die Vorlage der Kontoauszüge kann der Pflichtteilsberechtigte daher vom Erben nicht verlangen. Verlangen kann er nur, dass der Erbe die Kontoauszüge bei Verdacht prüft.Wer beauftragt ein Notarielles Nachlassverzeichnis?
Laut § 2314 BGB haben Pflichtteilsberechtigte das Recht, ein notarielles Nachlassverzeichnis gemäß § 260 BGB zu verlangen. ... Verlangen Pflichtteilsberechtigte dies, ist der Erbe verpflichtet, einen Notar mit der Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu beauftragen.Was kostet ein Nachlassverzeichnis beim Notar?
Was darf ein Pflichtteilsberechtigter?
Der oder die Erben haben dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Bestand des Nachlasses zum Todestag zu erteilen. Zudem haben die Erben ihm zur Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen Auskunft über die vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Schenkungen zu erteilen.Welche Pflichten hat ein Pflichtteilsberechtigter?
Der Pflichtteilsberechtigte hat Anspruch auf Auskunft, d.h. auf die Vorlage eines Nachlassverzeichnisses, auf Wertgutachten und auf Zahlung einer Geldsumme, die sich anhand des Nachlasses und der entsprechenden Quote errechnet. Es kann auch ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt werden.Wie erstellt Notar Nachlassverzeichnis?
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