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Inhaltsverzeichnis:
- Haben Selbstständige Anspruch auf Elterngeld?
- Kann man als Selbständiger in Karenz gehen?
- Wie viel darf ich in der Karenz dazuverdienen?
- Wer zahlt Mutterschutz bei Selbständigen?
- Kann ich während der Karenz arbeiten?
- Kann ich in der Karenz kündigen?
- Wer bezahlt das Mutterschaftsgeld?
Haben Selbstständige Anspruch auf Elterngeld?
Auch wenn du selbstständig bist, kannst du Elterngeld erhalten, solange du dein Kind nach der Geburt selbst betreust. Die Höhe ist abhängig von deinem Nettoeinkommen. Das Mindest-Elterngeld liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro.Kann man als Selbständiger in Karenz gehen?
Wie viel darf ich in der Karenz dazuverdienen?
Beim einkommensabhängigen Modell liegt die Zuverdienstgrenze bei 7.300 Euro pro Kalenderjahr. Dies entspricht der Geringfügigkeitsgrenze von 475,86 Euro (2021) pro Anspruchsmonat. Während Sie Kinderbetreuungsgeld als Konto beziehen, dürfen Sie 16.200 Euro im Kalenderjahr dazuverdienen.Wer zahlt Mutterschutz bei Selbständigen?
Die Krankenkasse zahlt der Selbstständigen dann im Krankheitsfall das Krankentagegeld und in der Schwangerschaft Mutterschaftsgeld. Es beträgt 70 Prozent des bisherigen Einkommens. Privat versicherte Schwangere bekommen kein Mutterschaftsgeld, haben aber eventuell Anspruch auf andere Leistungen ihrer Krankenkasse.Kann ich während der Karenz arbeiten?
Kann ich in der Karenz kündigen?
Die in Karenz befindliche Arbeitnehmerin kann bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Karenz ihren gerechtfertigten Austritt erklären. Es ist auch zulässig, den Austritt nicht per sofort zu erklären, sondern erst für einen späteren Zeitpunkt (Ende der Karenz).Wer bezahlt das Mutterschaftsgeld?
Als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin bekommst Du sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, pro Tag bis zu 13 Euro. Dein Arbeitgeber stockt die Zahlung auf, so dass Du auch während des Mutterschutzes auf Dein bisheriges Nettogehalt kommst.auch lesen
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