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Inhaltsverzeichnis:
Wer beantwortet Fragen zum Kindesunterhalt?
Kein Amt, Unterhalt ist Parteiensache. Sprich es sind der Unterhaltszahler und der Unterhaltsberechtigte zuständig. Bei minderjährigen Kindern kann das Jugendamt auf Antrag das Kind vertreten. Außerdem kann das Jugendamt bei Einvernehmen einen vollstreckbaren Titel erstellen.Wen fragen Unterhalt?
An wen kann ich mich wenden? Rechtsanwalt Landzettel: Grundsätzlich entscheidet über den Unterhalt das Gericht, dementsprechend kann man den Ex-Partner gerichtlich in Anspruch nehmen. Dabei ist es sicherlich hilfreich, einen Anwalt einzuschalten. Unterstützen lassen können Sie sich aber auch vom Jugendamt.auch lesen
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