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Inhaltsverzeichnis:
Kann man Zahlungsansprüche verpachten?
Verpachtete Zahlungsansprüche können Sie nicht unterverpachten. Verpachten Sie z.B. ZA samt Fläche, müssen diese bei einem Pächterwechsel zunächst zurück auf den Verpächter übertragen und dann an den neuen Pächter verpachtet werden.Wem gehören Zahlungsansprüche Pächter Verpächter?
Die dem Pächter als Betriebs- inhaber während der Laufzeit seines Pacht- vertrages zugewiesenen Zahlungsansprüche müssen demgegenüber bei Vertragsende nicht an den Verpächter übertragen wer- den. Vielmehr verbleiben sie beim Pächter. Er kann darüber frei verfügen. “auch lesen
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