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Inhaltsverzeichnis:
- Was bedeutet Weg Abrechnung?
- Wer macht Nebenkostenabrechnung bei Eigentümerwechsel?
- Was gehört in die Jahresabrechnung?
- Wer muss die Betriebskostenabrechnung erstellen?
- Wann bekomme ich die Jahresabrechnung?
- Wann wird die Jahresabrechnung erstellt?
Was bedeutet Weg Abrechnung?
Es klingt so einfach: „Mit der WEG Abrechnung werden alle Einnahmen und alle Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft für den Zeitraum eines Kalenderjahres aufgestellt sowie der auf jeden Eigentümer entfallende Zahlbetrag berechnet und dargestellt.Wer macht Nebenkostenabrechnung bei Eigentümerwechsel?
Für den Fall dass der Eigentümerwechsel mit Ende einer Abrechnungsperiode statt findet, muss der alte Vermieter die Nebenkostenabrechnung erstellen und eventuell anfallende Nachzahlungen bei den Mietern geltend machen.Was gehört in die Jahresabrechnung?
Die Jahresabrechnung besteht aus der Gesamtabrechnung und den Einzelabrechnungen für jeden Wohnungseigentümer, wobei die Verteilung der Einnahmen und Ausgaben auf die einzelnen Eigentümer nach dem gesetzlichen, dem abweichend vereinbarten oder beschlossenen Verteilungsschlüssel vorzunehmen ist.Wer muss die Betriebskostenabrechnung erstellen?
Der Vermieter von Wohnraum muss einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung erstellen, wenn der Mieter zusammen mit der Miete monatliche Nebenkostenvorauszahlungen leistet. Das ergibt sich aus § 556 BGB. Welche Nebenkosten umlagefähig sind, ist in § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.Wann bekomme ich die Jahresabrechnung?
Wann wird die Jahresabrechnung erstellt?
Die grundsätzliche Abrechnungsperiode bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr, also 01.01. eines Jahres bis zum 31.12., so dass entsprechend die Abrechnung spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres zu erfolgen hat.auch lesen
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