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Inhaltsverzeichnis:
- Wie erwähne ich Krankheit in Bewerbung?
- Warum haben Sie Ihre Ausbildung abgebrochen?
- Was darf man in einem Bewerbungsgespräch nicht Fragen?
- Wann hat ein Bewerber gegenüber dem Arbeitgeber ein Recht auf Lüge?
- Warum darf man nicht nach Schwangerschaft Fragen?
Wie erwähne ich Krankheit in Bewerbung?
Eine lange Krankheit (die du aber überwunden hast) oder die Pflege eines erkrankten Angehörigen brauchst du weder im Lebenslauf noch im Anschreiben zu rechtfertigen. Du kannst es kurz erwähnen, um die Lücken zu schließen, es ist aber nicht notwendig, ins Detail zu gehen.Warum haben Sie Ihre Ausbildung abgebrochen?
In rund 33 % der Fälle haben Azubis die Ausbildung abgebrochen, weil sie unglücklich über die Berufswahl waren. Der Ausbildungsberuf war oft von vorneherein nicht der Wunschberuf der Auszubildenden. Oder die Auszubildenden hatten sich die Ausbildung und den Beruf ganz anderes vorgestellt.Was darf man in einem Bewerbungsgespräch nicht Fragen?
Vorstellungsgespräch: Verbotene Fragen- Manche Frage darf ein Arbeitgeber einem Bewerber nicht stellen. ...
- Schwangerschaft. ...
- Kinderwunsch bei Frauen. ...
- Religionszugehörigkeit, politische Gesinnung. ...
- Vorstrafen. ...
- Polizeiliches Führungszeugnis. ...
- Vermögensverhältnisse. ...
- Krankheiten.
Wann hat ein Bewerber gegenüber dem Arbeitgeber ein Recht auf Lüge?
Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht gilt, dass Arbeitssuchende bei einem Bewerbungsgespräch das Recht haben, auf unzulässige Fragen des Arbeitgebers gar nicht oder nicht wahrheitsgemäß zu antworten.Warum darf man nicht nach Schwangerschaft Fragen?
Ist die Frage nach einer Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch zulässig? Die Frage nach einer Schwangerschaft ist generell unzulässig. Wenn Sie vom Arbeitgeber danach gefragt werden, dürften Sie die Unwahrheit sagen, d.h. Sie dürfen eine in Wahrheit gegebene Schwangerschaft verheimlichen.auch lesen
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