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Inhaltsverzeichnis:
Wer gewährt Wohngeld?
Wohngeld kann jeder Bundesbürger beantragen, der über genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügt (sog. Mindesteinkommen) – aber nicht ausreichend Einkommen erwirtschaftet, um auch seine Wohnkosten zu decken. Dabei können sowohl Mieter als auch Eigentümer einen Wohngeld Anspruch haben.Was heißt Freibetrag beim Wohngeld?
Sie erhalten den Freibetrag von 1.800 Euro bei: einem Grad der Behinderung von 100, bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und Pflegebedürftigkeit und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege (Wohngeldgesetz, Paragraf 17).auch lesen
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