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Inhaltsverzeichnis:
Wer bekommt Kindergeld Luxemburg?
Jedes Kind, dessen gesetzlicher Wohnsitz sich in Luxemburg befindet, hat einen persönlichen Anspruch auf Kindergeld. Wenn Sie in Luxemburg arbeiten, können Sie auch dann Familienleistungen für Ihre Kinder beantragen, wenn diese in einem anderen Land leben.Wer ist vorrangig Kindergeldberechtigt?
Vorrangig berechtigt ist, wer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG). Lebt ein Kind bei Pflegeeltern, so sind diese vorrangig berechtigt vor den leiblichen Eltern. Der "Stiefvater", der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, hat Vorrang vor dem leiblichen Vater.auch lesen
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