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Inhaltsverzeichnis:
Wie berechnet sich Unterhalt nach Scheidung?
Angenommen das bereinigte Nettoeinkommen Ihres Ex-Partners beträgt 3.000 Euro und Sie verfügen über ein Einkommen von 1.500 Euro, dann stehen Ihnen noch 643 Euro* Unterhalt zu: 3/7 x (3.000 Euro -1.500 Euro) = 643 Euro. Beziehen Sie gar kein Einkommen, dann haben Sie sogar Anspruch auf 1.286 Euro*: 3/7 von 3.000 Euro.Wer legt Höhe Kindesunterhalt fest?
Die Düsseldorfer Tabelle legt in zehn Einkommens- und vier Altersstufen die Höhe des Kindesunterhalts fest. Diese Sätze gelten bundesweit, definiert werden sie von den Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag. Sie aktualisieren die Düsseldorfer Tabelle alle zwei Jahre.auch lesen
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