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Inhaltsverzeichnis:
Kann man das Erbe online ausschlagen?
Der Erbe muss sich beim Nachlassgericht am eigenen Wohnsitz oder beim letzten Wohnsitz des Erblassers persönlich vorstellen und ausweisen, um das Erbe ausschlagen zu können. Vor Ort wird die Ablehnung dann zu Protokoll gegeben. Schriftlich oder telefonisch lässt sich dieser Schritt nicht erledigen.Kann man ein Erbe annehmen und dann wieder ausschlagen?
Das Erbe kann grundsätzlich nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausgeschlagen werden. ... Allerdings kann man ein angenommenes Erbe gemäß §§ 1956, 1954, 119 BGB anfechten. Dafür muss ein Anfechtungsgrund vorliegen.auch lesen
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