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Inhaltsverzeichnis:
- Wer gilt nach 5 BetrVG als Arbeitnehmer?
- Welche Aufgaben muss der Betriebsrat einmal vierteljährlich erledigen?
Wer gilt nach 5 BetrVG als Arbeitnehmer?
Betriebsverfassungsgesetz. § 5 Arbeitnehmer Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten (Soldatinnen und Soldaten) sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.Welche Aufgaben muss der Betriebsrat einmal vierteljährlich erledigen?
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