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Inhaltsverzeichnis:
Kann Hausordnung Haustiere verbieten?
Ein generelles Verbot der Tierhaltung ist für einen Wohnungseigentümer nur dann verbindlich, wenn er sich dem vertraglich unterworfen hat (die Hausordnung ist Bestandteil der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung). Eine Ausnahme kann dann nur noch allstimmig beschlossen werden.Kann weg Tierhaltung verbieten?
Ein Mehrheitsbeschluss nach § 15 Abs. 2 WEG kann die Haustierhaltung nicht generell verbieten. Ein derartiger Beschluss ist wegen Eingriffs in den Kernbereich des Sondereigentums nichtig. ... Ein derartiger Beschluss ist jedoch anfechtbar und würde auf entsprechende Klage hin in aller Regel für unwirksam erklärt werden.auch lesen
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