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Inhaltsverzeichnis:
- Wann steht einem Studenten Wohngeld zu?
- Wird das Weihnachtsgeld beim Wohngeld angerechnet?
- Werden Einmalzahlungen beim Wohngeld angerechnet?
- Wird Urlaubsgeld bei Wohngeld angerechnet?
- Wird eine Abfindung auf das Wohngeld angerechnet?
- Wird Kindergeld und Unterhalt beim Wohngeld mit angerechnet?
Wann steht einem Studenten Wohngeld zu?
Ein Antrag auf Wohngeld lohnt sich dann, wenn Studierende dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben (§ 20 Absatz 2 Wohngeldgesetz). Wer hingegen deshalb kein BAföG erhält, weil das Einkommen der Eltern und Ehegatten/Lebenspartner oder das eigene Einkommen/Vermögen zu hoch ist, ist vom Wohngeld ausgeschlossen.Wird das Weihnachtsgeld beim Wohngeld angerechnet?
Weihnachtsgeld ist normales Einkommen, welches bei dem Wohngeld angerechnet wird. Insofern muß es dem Amt gemeldet werdebn, sofern dadurch das Einkommen um mehr als 15% erhöht wird und das Weihnachtsgeld nicht schon bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt wufde.Werden Einmalzahlungen beim Wohngeld angerechnet?
Das Weihnachts- und Urlaubsgeld wird selbstverständlich bei dem Wohngeld als Einkommen angerechnet, wobei es entsprechend auf die Monate (im Normalfall 12) aufgeteilt werden. Das gleiche gilt auch für Prämien, sofern sie Gegenstand der Lohnzahlung sind.Wird Urlaubsgeld bei Wohngeld angerechnet?
Das Weihnachts- und Urlaubsgeld wird selbstverständlich bei dem Wohngeld als Einkommen angerechnet, wobei es entsprechend auf die Monate (im Normalfall 12) aufgeteilt werden.Wird eine Abfindung auf das Wohngeld angerechnet?
Wird Kindergeld und Unterhalt beim Wohngeld mit angerechnet?
Nein. Das Wohngeld hat keinerlei Einfluß auf Berechtigung und Höhe des Kindergeldes und das Kindergeld wird bei dem Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet.auch lesen
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