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Inhaltsverzeichnis:
- Welche Frist muss bei einer Kündigungsschutzklage eingehalten werden?
- Was gibt es für Kündigungsfristen?
- Wie lange kann man nach einer Kündigung klagen?
- Welche Frist ist einem Arbeitnehmer nach Aussprache der Kündigung gesetzt durch Klage beim Arbeitsgericht die endgültige Wirksamkeit der Kündigung zu verhindern?
Welche Frist muss bei einer Kündigungsschutzklage eingehalten werden?
Will sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren, muss er innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Erhebt der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam.Was gibt es für Kündigungsfristen?
Ist im Arbeitsvertrag (ohne Tarifbindung) keine Kündigungsfrist vereinbart worden oder wird auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, gilt § 622 BGB. Hinweis: Für Arbeiter und Angestellte gilt eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.Wie lange kann man nach einer Kündigung klagen?
Vor allem die Kündigungsschutzklage bei einer ordentlichen Kündigung (§ 4 KSchG) und die Klage gegen eine fristlose Kündigung (§ 13 KSchG) müssen innerhalb von 3 Wochen erhoben werden. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag des Zugangs der Kündigung folgt. Sie endet nach Ablauf von drei Wochen.Welche Frist ist einem Arbeitnehmer nach Aussprache der Kündigung gesetzt durch Klage beim Arbeitsgericht die endgültige Wirksamkeit der Kündigung zu verhindern?
Wenn ein Arbeitnehmer meint, eine ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung sei unwirksam, dann muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben.auch lesen
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