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Inhaltsverzeichnis:
Wann haftet Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber haftet gemäß § 670 Abs. 1 BGB analog auch ohne Verschulden für Sachschäden, die der Arbeitnehmer erleidet, wenn sich der Vorfall nicht im Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern im Betätigungsbereich des Arbeitgebers ereignet hat.Kann der Arbeitgeber mich haftbar machen?
Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden bezahlt die Versicherung nur dann, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Mitunter liegt die Schuld auch nicht allein beim Mitarbeiter: „Den Arbeitgeber kann eine Mitschuld treffen, etwa wenn er sein Personal nicht ordnungsgemäß eingewiesen hat”, sagt Uftring.auch lesen
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