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Inhaltsverzeichnis:
Wie verschenke ich meinen Erbteil?
Als Miterbe können Sie Ihren Erbteil insgesamt an einen Dritten übertragen. Sie können den Erbteil verkaufen oder verschenken. Sie können Ihren Anteil auch nur zu einem Bruchteil auf einen Dritten übertragen. Der Übertragungsvertrag bedarf allerdings immer der notariellen Beurkundung.Was versteht man unter Miteigentumsanteil?
Der Miteigentumsanteil ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht ein rechnerischer Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft.auch lesen
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