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Inhaltsverzeichnis:
Welche Bilder darf ich im Internet veröffentlichen?
Grundsätzlich gilt: Alle Fotos, die Sie im Internet sehen, sind laut Paragraf 72 Abs. 1 Urheberrechtsschutzgesetz geschützt. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob es sich um eine verwackelte Privataufnahme oder ein künstlerisch gestyltes Profibild handelt.Wem gehört das Bild?
Grundsätzlich ist der Urheber eines Fotos immer der Fotograf. Der Fotograf kann aber natürlich jedem Dritten Werknutzungsrechte einräumen. Wurde ein Fotograf für Aufnahmen beauftragt und bezahlt, dürfen die Bilder vom Auftraggeber mangels anderer Vereinbarungen im „üblichen“ Rahmen weiterverwendet werden.auch lesen
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