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Inhaltsverzeichnis:
Ist es erlaubt Rückleuchten zu tönen?
Beleuchtungseinrichtungen sind in § 53 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgeschrieben. Ist es in Ordnung, die Rückleuchten anderweitig einzufärben? Nein. Auch das Lackieren oder das Anbringen einer andersfarbigen Folie stellt kein zulässiges Tuning dar.Ist es erlaubt die Rückleuchten zu tönen?
Beleuchtungseinrichtungen sind in § 53 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgeschrieben. Ist es in Ordnung, die Rückleuchten anderweitig einzufärben? Nein. Auch das Lackieren oder das Anbringen einer andersfarbigen Folie stellt kein zulässiges Tuning dar.auch lesen
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