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Inhaltsverzeichnis:
Was tun wenn Angeklagter nicht kommt?
Erscheint der Angeklagte in der Hauptverhandlung nicht, kann gegen ihn gem. § 230 Abs. 2 StPO mit einem Vorführungsbefehl die Vorführung angeordnet oder ein Haftbefehl erlassen werden.Wie kann man sich vor Gericht vertreten lassen?
Vor Gericht und vor Behörden hat jeder das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen ein sogenannter Anwaltszwang besteht. Hier müssen sich die Parteien rechtsanwaltlich vertreten lassen. Dies gilt z.B. bei Zivilprozessen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten.auch lesen
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