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Inhaltsverzeichnis:
Kann ich meine Aussage bei der Polizei zurückziehen?
Die Antwort auf die Frage, ob Sie eine Aussage zurückziehen können, lautet: Nein. Haben Sie einmal Angaben gemacht, können Sie Ihre Aussage nicht zurückziehen. Eine Aussage, die Sie zu Protokoll gegeben haben, verbleibt in der Ermittlungsakte. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie das Protokoll unterschrieben haben.auch lesen
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