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Inhaltsverzeichnis:
Wie schon erwähnt Komma?
Wie erwähnt, wie gesagt, wie beschrieben: mit oder ohne Komma. Dasselbe wie bei «wie besprochen» gilt auch bei anderen formelhaften Wendungen, die in unterschiedlichsten Texten oft anzutreffen sind, beispielsweise bei «wie gesagt», «wie erwähnt», «wie beschrieben» etc. Das Komma kann, muss aber nicht gesetzt werden.Wie bereits besprochen Komma oder nicht?
Die Antwort lautet: Bei "wie besprochen" geht es mit oder ohne Komma. Die Regel: Laut § 76 der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung können Sie bei formelhaften (verkürzten) Nebensätzen das Komma weglassen.auch lesen
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