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Inhaltsverzeichnis:
Wann zwingt Krankenkasse zur Reha?
10-Wochen-Frist muss beachtet werden Wenn sich die Krankenkasse (ggf. trotz gegenteiliger Argumente ihres Versicherten) entschließt, die Aufforderung zum Reha-Antrag auszusprechen, hat der Versicherte von diesem Zeitpunkt ausgehend eine Frist von 10 Wochen zu beachten. Innerhalb dieser Frist ist der Antrag zu stellen.Wird eine Reha von der Krankenkasse bezahlt?
Ihre Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der Maßnahme. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entrichten für Rehabilitationsleistungen eine Zuzahlung. Diese beträgt in der ambulanten Reha pro Behandlungstag und in der stationären Reha pro Kalendertag jeweils 10 Euro.auch lesen
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