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So müssen normale Jahreszeugnisse nur bis ein Jahr nach Entlassung des jeweiligen Schülers aufbewahrt werden. Für die wesentlich wichtigeren Abschlusszeugnisse gilt jedoch eine deutlich längere Aufbewahrungsfrist von 40 Jahren. Auch nach Ablauf dieser Frist darf das Schriftgut nicht ohne Weiteres entsorgt werden.auch lesen
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