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Inhaltsverzeichnis:
Welches Streitgericht bei Mahnbescheid?
Bei Antragsgegnern, welche keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist das Mahngericht zuständig, in dessen Bezirk auch das streitige Verfahren vor dem Prozessgericht zu führen wäre (§ 703 d ZPO). Bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig.Wann tritt im Mahnverfahren Rechtshängigkeit ein?
Im Mahnverfahren ist die Streitsache weder anhängig noch rechtshängig. § 696 Abs. 3 ZPO fingiert allerdings, dass die Streitsache als mit Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden gilt, wenn sie "alsbald" nach der Erhebung des Widerspruchs abgegeben wird.auch lesen
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