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Inhaltsverzeichnis:
Wie verhalte ich mich im Trennungsjahr?
Während des Trennungsjahres darf keine häusliche oder wirtschaftliche Gemeinschaft zwischen den Eheleuten bestehen (sogenannte „Trennung von Tisch und Bett“). Die Eheleute müssen getrennt leben. Im Trennungsjahr hat der weniger verdienende Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt.Kann man auf das Trennungsjahr verzichten?
Das ist die sogenannte Härtefallscheidung. Diese wird in § 1565 BGB geregelt. Darin heißt es, dass eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich ist, wenn es für den Antragsteller unzumutbar ist, weiter mit seinem Partner verheiratet zu sein. Diese Unzumutbarkeit kann aus diversen Gründen vorliegen.auch lesen
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