Inhaltsverzeichnis:
- Was ist ein Erklärungsirrtum?
- Wann liegt ein Eigenschaftsirrtum vor?
- Was ist eine Anfechtungserklärung?
- Wann liegt kein Anfechtungsgrund vor?
- Was ist ein Eigenschaftsirrtum Beispiel?
- Welche Wirkung hat die Anfechtungserklärung?
- Wo wird die Anfechtung geprüft?
- Warum bei einem Motivirrtum grundsätzlich keine Anfechtung möglich ist?
- Warum berechtigt der Motivirrtum nicht zur Anfechtung?
- Was ist eine Verkehrswesentliche Eigenschaft?
- Was versteht man unter Eigenschaften?
Was ist ein Erklärungsirrtum?
Der
Erklärungsirrtum bezeichnet im deutschen Zivilrecht das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem bei einer Willenserklärung, dadurch dass der Erklärende eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB).
Wann liegt ein Eigenschaftsirrtum vor?
Der
Eigenschaftsirrtum ist ein ausnahmsweise beachtlicher Irrtum bei der Willensbildung. Er ist im BGB ausdrücklich geregelt (§ 119 Abs. 2 BGB) und
liegt vor, wenn sich der Erklärende über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache oder einer Person irrt, die Gegenstand des Rechtsgeschäfts ist.
Was ist eine Anfechtungserklärung?
Eine
Anfechtungserklärung ist jede Willenserklärung, die – aus der Sicht eines redlichen Empfängers (§§ 133, 157) – erkennen lässt, dass ein bestimmtes Rechtsgeschäft rückwirkend beseitigt werden soll. B ff. unter Ziff. II 1; Palandt-Ellenberger § 143 Rn.
Wann liegt kein Anfechtungsgrund vor?
Die
Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Anfechtende das Rechtsgeschäft im Nachhinein bestätigt gemäß § 144 I BGB oder wenn der Anfechtungsgegner sich bereit erklärt, die Willenserklärung mit dem gewollten Inhalt gelten zu lassen gemäß § 242 BGB.
Was ist ein Eigenschaftsirrtum Beispiel?
Beispiel: Ein
Eigenschaftsirrtum liegt vor, wenn der Käufer an einen Ring aus Gold glaubt und diesen deswegen kauft. Ist der Ring tatsächlich aus Messing, dann irrt der Käufer über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache. ... Der
Eigenschaftsirrtum ist ein Anfechtungsgrund (vgl.
Welche Wirkung hat die Anfechtungserklärung?
(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen. (2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die
Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.
Wo wird die Anfechtung geprüft?
Die
Anfechtung ist eine rechtsvernichtende Einrede und wird daher immer bei dem Prüfungspunkt „Anspruch erloschen“ bearbeitet.
Warum bei einem Motivirrtum grundsätzlich keine Anfechtung möglich ist?
1 beachtlichen Irrtum münden. Der
Motivirrtum als solcher berechtigt hingegen
grundsätzlich nicht zur
Anfechtung, da der – durch Auslegung ermittelte – Inhalt der Erklärung dem Willen des Erklärenden ja entspricht. Der Geschäftswille ist vom
Motivirrtum nicht direkt betroffen.
Warum berechtigt der Motivirrtum nicht zur Anfechtung?
Ein
Motivirrtum liegt vor, wenn der Erklärende über den Beweggrund der Abgabe der Willenserklärung irrt. Solch ein
Motivirrtum berechtigt
nicht zur Anfechtung, weil
nicht jeder Irrtum, der in der Sphäre des Erklärenden liegt, die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge haben kann.
Was ist eine Verkehrswesentliche Eigenschaft?
Unter einer
verkehrswesentlichen Eigenschaft versteht man alle wertbildenden Faktoren, die für das konkrete Rechtsgeschäft objektiv von Bedeutung sind. Quelle: Münchener Kommentar-BGB/Armbrüster, Band 1, 6. Auflage München 2012, § 119, Rn. 130.
Was versteht man unter Eigenschaften?
Eine Eigenschaft (lat. attributum, proprietas, qualitas; engl. property; franz. propriété) bezeichnet etwas, das einer Person, einem Gegenstand, einem Begriff oder einer (anderen) Eigenschaft zugeschrieben wird.