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Inhaltsverzeichnis:
Was ist eine Aufrechnung nach 43 SGB II?
Wichtig: Eine Aufrechnung ist dann – und nur dann! – zulässig, wenn Leistungen zu unrecht gezahlt wurden (“Überzahlung”), weil der/die Leistungsbezieher/in “vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben” (§ 43 SGB II) gemacht hat. Es muss also ein aktives Fehlverhalten vorliegen.Wie lange darf das Jobcenter aufrechnen?
Aufrechnung bei Rückforderungen wegen falscher Angaben – Was darf das Jobcenter? In diesem Fall darf die Aufrechnung bis zu 30 % betragen – bezogen auf die Regelleistung der Person, gegen die das Amt einen Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz hat. Die Aufrechnung ist auf drei Jahre begrenzt.auch lesen
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