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Inhaltsverzeichnis:
Wie Einsicht in Patientenakte?
(1) 1Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. 2Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen.Kann ich meine Patientenakte anfordern?
Auf Verlangen können Sie unverzüglich und vollständig in Ihre Patientenakte einsehen. Sie können auch Abschriften oder Kopien erhalten. Die Kosten dafür tragen Sie. Der behandelnde Arzt/das behandelnde Krankenhaus sowie dessen Mitarbeiter.auch lesen
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