Inhaltsverzeichnis:
- Welche Rechte hat ein Gefangener?
- Warum Vollzugslockerungen?
- Was darf ein Freigänger?
- Wer ist für den offenen Vollzug geeignet?
- Hat man ein Recht auf Einzelhaft?
Welche Rechte hat ein Gefangener?
Den
Gefangenen kann gestattet werden, auf eigene Kosten Telefongespräche zu führen. Dabei
hat er die Telefoneinrichtung der Anstalt zu benutzen, der Besitz und die Benutzung von Mobiltelefonen sind verboten. Die
Gefangenen haben ferner das
Recht, auf eigene Kosten Schreiben abzusenden und zu empfangen.
Warum Vollzugslockerungen?
Mit Freiheit verbundene
Vollzugslockerungen können daher - richtig eingesetzt - in herausragender Form zur Sicherheit während und nach der Haft beitragen. Sie machen den Strafvollzug außerdem kostengünstiger. Hier scheint ein größeres und umfassendes Optimierungspotential gegeben zu sein.
Was darf ein Freigänger?
Als
Freigänger dürfen Gefangene regelmäßig und ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten arbeiten gehen. Im bayerischen Strafvollzugsgesetz heißt es dazu, dass der
Freigang einen „sinnvollen Arbeitseinsatz der Gefangenen außerhalb der Anstalt ermöglichen“ soll.
Wer ist für den offenen Vollzug geeignet?
In der Regel werden nur Ersttäter in einer Anstalt des
offenen Vollzugs untergebracht, je nach Bundesland können aber sehr unterschiedliche Kriterien und Maßstäbe für die Aufnahme in den
offenen Vollzug ausschlaggebend sein. Der Gefangene bekommt eine Ladung zum Strafantritt.
Hat man ein Recht auf Einzelhaft?
In der Zwangshaft kann der Gefangene nach § 172 StVollzG ausdrücklich
Einzelhaft verlangen.