Inhaltsverzeichnis:
- Wo findet der Gefahrenübergang statt?
- Wer haftet bei Gefahrübergang?
- Was bedeutet Leistungsgefahr?
- Welche Folgen der Gefahrenübergang am Erfüllungsort haben kann?
- Was ist die Gefahr des zufälligen Untergangs?
- Welche rechtliche Bedeutung hat der Leistungsort?
Wo findet der Gefahrenübergang statt?
Der
Gefahrübergang findet etwa beim Kaufvertrag gemäß § 446 BGB grundsätzlich mit der Übergabe
statt. Gerät der Käufer, der Gläubiger der Hauptleistungspflicht ist, mit der Annahme in Verzug, geht die Gefahr ebenfalls auf ihn über. Wird die Sache zerstört, muss er den Kaufpreis trotzdem zahlen.
Wer haftet bei Gefahrübergang?
Beim sog. Versendungskauf ist der
Gefahrübergang in § 447 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. ... Beim Versendungskauf trägt eigentlich der Kunde die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache, sobald der Verkäufer die Ware an das Transportunternehmen übergeben hat.
Was bedeutet Leistungsgefahr?
Die
Leistungsgefahr ist ein Begriff aus dem Schuldrecht. ... Die
Leistungsgefahr regelt die Frage, wer das Risiko des Untergangs der Leistung trägt.
Welche Folgen der Gefahrenübergang am Erfüllungsort haben kann?
Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache an einen anderen Ort als den
Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, der Post, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.
Was ist die Gefahr des zufälligen Untergangs?
Unter der
Gefahr des zufälligen Untergangs, einem unbestimmten Rechtsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), ist die von keiner Vertragspartei zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu verstehen.
Welche rechtliche Bedeutung hat der Leistungsort?
Als
Leistungsort bezeichnet man im deutschen Zivilrecht den Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen
hat, die er kraft schuldrechtlicher Verpflichtung erbringen muss.