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Inhaltsverzeichnis:
Wann ist der Rentenbeginn?
Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen. Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze für Ihren abschlagsfreien Rentenbeginn grundsätzlich auf das 65. Lebensjahr angehoben.Bin 1960 geboren Wann kann ich in Rente gehen?
Jahrgang | Anhebung | Renteneintrittsalter |
---|---|---|
1960 | 16 Monate | 64 Jahre + 4 Monate |
1961 | 18 Monate | 64 Jahre + 6 Monate |
1962 | 20 Monate | 64 Jahre + 8 Monate |
1963 | 22 Monate | 64 Jahre + 10 Monate |
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