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Inhaltsverzeichnis:
Sind anrechnungszeiten auch Beitragszeiten?
Anrechnungszeiten gehören zu den beitragsfreien Zeiten. Obwohl Sie keine Beiträge einzahlen, können diese Zeiten dennoch für Ihre spätere Rente zählen. Anrechnungszeiten sind beispielsweise Zeiten, in denen Sie arbeitslos waren, eine Fachschule besucht haben oder schwanger waren.Wie werden anrechnungszeiten bewertet?
Nach § 263 Abs. 2a SGB VI werden ab dem Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit mit 80 Prozent des Gesamtleistungswertes bewertet. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen, die unter „Beitragsfreie Zeiten, die keinen Gesamtleistungswert erhalten“ (s.auch lesen
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