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Inhaltsverzeichnis:
Wer muss Berufskrankheit melden?
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger oder an die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde zu melden (§ 202 - Sozialgesetzbuch - SGB VII).Wer ist für Berufskrankheiten zuständig?
Eine Berufskrankheit muss vom Arzt oder Arbeitgeber mit dem Formular „Berufskrankheit“ bei der AUVA gemeldet werden. Bestätigt sich anschließend, dass eine Berufskrankheit vorliegt, werden Betroffene durch den Unfallversicherungsträger entschädigt.auch lesen
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