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Inhaltsverzeichnis:
- Wie viel darf der Vermieter von der Kaution einbehalten?
- Was tun wenn die Kaution nicht zurückgezahlt wird?
- Wann ist die Kautionsrückzahlung fällig?
- Wann verjährt der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution?
- Wann verjähren Ansprüche des Vermieters?
Wie viel darf der Vermieter von der Kaution einbehalten?
Im Wohnmietrecht darf die Kaution maximal drei Monatsmieten betragen. Die eingezahlte Summe muss vom Vermieter fest und zinsbringend angelegt werden. Zeitweise oder endgültig darf ein Vermieter die Mietkaution dann einbehalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Was tun wenn die Kaution nicht zurückgezahlt wird?
Weigert der Vermieter die Rückzahlung der Kaution, so sollte der Mieter diesen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein auffordern, die Rückzahlung der Kaution vorzunehmen. Hierfür ist dem Vermieter eine angemessene Frist zu setzen.
Wann ist die Kautionsrückzahlung fällig?
Einen ersten Hinweis bzw. eine Tendenz für die Fälligkeit der Kaution bietet die Frist des § 548 BGB, welcher eine Frist von 6 Monaten vorsieht. ... Erst nach Ablauf der Abrechnungsfrist wird die Kaution zur Rückzahlung fällig. Dem Vermieter stehen dann keine Zurückbehaltungsrechte mehr zu.
Wann verjährt der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution?
Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt bereits nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist.
Wann verjähren Ansprüche des Vermieters?
(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.
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