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Inhaltsverzeichnis:
- Was muss ich bei einem Untermietvertrag beachten?
- Kann ich meine Wohnung untervermieten?
- Ist Untermiete Einkommen?
- Sind Einnahmen aus Untervermietung steuerpflichtig?
- Ist Untervermietung steuerpflichtig?
Was muss ich bei einem Untermietvertrag beachten?
Ein Untermietvertrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Namen der Vertragsparteien,
- genaue Bezeichnung der Wohnung (Anschrift, Stockwerk),
- die zu zahlende Miete und Nebenkosten sowie die Kaution,
- Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag, insbesondere auf die Regelung zu den Schönheitsreparaturen,
Kann ich meine Wohnung untervermieten?
Untervermietung ist zulässig, sofern der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse daran hat. Eine Erlaubnis wird trotzdem benötigt. Der Vermieter muss dann aber seine Zustimmung zur Untervermietung geben. Lehnt er ab, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht.
Ist Untermiete Einkommen?
Die Untervermietung von gemieteten Räumen oder einer Eigentumswohnung fällt als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung unter die Regelung des § 21 EStG. ...
Sind Einnahmen aus Untervermietung steuerpflichtig?
Nach § 21 Einkommenssteuergesetz (EStG) zählen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu den Einkünften und werden entsprechend mit der Einkommenssteuer versehen. Sobald Sie also ein Zimmer vermieten, wird die Steuer für den Umsatz fällig. Das gilt auch für die kurzfristige Untervermietung von Zimmern (vgl.
Ist Untervermietung steuerpflichtig?
Bei Mieteinnahmen, die jährlich unter der 520-Euro-Grenze liegen (z.B. bei einer Untervermietung), können Sie auf die Angaben in Ihrer Steuererklärung verzichten. Einnahmen bis zu dieser Grenze, die aus einer vorübergehenden Vermietung herrühren, werden von der Einkommensteuer freigestellt.
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